Afing - Mit einem unfassbaren Fall von Tierquälerei ist der Bozner Staatsanwalt Guido Rispoli derzeit betraut: In der Hundezucht-Pension "Dog Ranch" in Afing soll es zu Pornodrehs gekommen sein, mindestens acht Vierbeiner wurden dafür missbraucht.
Zunächst "nur" Verdacht auf Vernachlässigung
Bereits im Jänner 2008 war der Besitzer der Pension in die Schlagzeilen geraten, weil die Staatsanwaltschaft seine "Dog Ranch" beschlagnahmen ließ. 14 Hunde in erbarmungswürdigem Zustand mussten im Tierheim Sill aufgepäppelt werden. Anfangs lautete der Vorwurf auf Vernachlässigung der Kaltschnäuzer.
Doch dann stellte sich für die Ermittler heraus, dass hinter den Mauern der Tierpension ein weit erschreckenderes Schauspiel stattgefunden hatte. Die Vierbeine sollen auch für sexuelle Spielchen eingesetzt worden sein - eine Recherche im Internet brachte die Polizisten auf diese Spur.
Acht Filme wurden sichergestellt, bei denen Hunde beim Geschlechtsverkehr mit einer rund 30-jährigen Frau zu sehen sein sollen. Die Frau soll eine Darstellerin aus Großbritannien gewesen sein, die sich angeblich auf derartige Filme spezialisiert.
Räume einwandfrei identifiziert
Eine Nachschau vor Ort überzeugte die Polizei schließlich restlos davon, dass die grausamen Filme in der Hundepension gedreht worden waren. Die Räume wurden einwandfrei identifiziert, außerdem soll der Besitzer in einem Streifen sogar am Rande des Bildes zu sehen gewesen sein.
Da es auf italienischem Staatsgebiet verboten ist, Pornofilme zu drehen, wirft Staatsanwalt Rispoli dem Betreiber Zuhälterei vor. Aber auch der Vorwurf der Anstiftung zur Prostitution steht im Raum. Der Pensionsbetreiber soll mehreren Südtirolerinnen Geld dafür geboten haben, wenn sie sich bei Sex mit Hunden filmen lassen.
Ermittelt wird übrigens auch gegen einen Trienter, der die Hunde aus Osteuropa besorgt haben soll. (red)
Offingen (hva) - Die Polizei Burgau steht vor einem Rätsel: Innerhalb weniger Tage hat zum zweiten Mal ein Pferdeschänder zugeschlagen. Nachdem bereits in der vergangenen Woche im Kammeltal eine Stute am Hals verletzt worden war, wurde am Montag erneut ein weibliches Tier in Offingen mit Messerstichen verletzt. Vom Täter fehlt bislang jede Spur, die Polizei vermutet jedoch einen Zusammenhang zwischen beiden Fällen.
Der Unbekannte hat laut Werner Schedel von der Polizei Burgau wohl in den frühen Morgenstunden zugeschlagen. Die dreijährige Stute, die auf einer Koppel in der Nähe der Offinger Kläranlage stand, erlitt Schnittwunden am Bein. Vermutlich habe der Täter ein Messer oder einen ähnlichen scharfen Gegenstand benutzt. Der Pferdebesitzer bemerkte erst am Nachmittag die Verletzungen und brachte die Stute zur Versorgung in eine Tierklinik.Erst in der Nacht zum Freitag war bei Ettenbeuren ein Pferd mit einem Messer am Hals verletzt worden. „Der Verdacht liegt nahe, dass beide Fälle zusammenhängen“, teilte Werner Schedel gestern mit. Möglicherweise bestehe sogar ein Zusammenhang zu den Pferdeschändungen im vergangenen Jahr im südlichen Landkreis. Seit Juli waren wiederholt - unter anderem bei Münsterhausen, Hirschfelden und Krumbach - Pferde verletzt worden.
Hinter der Motivation, wehrlose Tiere zu verletzen, steckt Schedels Vermutung nach ein „krankhaftes Verhalten“. Die Polizei versuche jetzt, ihre Streifentätigkeit auszuweiten. „In so einem Fall muss man neue Wege gehen“, betonte Schedel. Gleichzeitig bittet die Polizei um Hinweise aus der Bevölkerung, Telefon (08222) 96 90-0.
Polizei bittet um Hinweise
Weissach (sb). Zum zweiten Mal innerhalb von zwei Monaten hat in Weissach ein perverser Pferdeschänder ein Islandpony gequält und lebensbedrohlich verletzt. Schon bei der ersten Tat hatte der Unbekannte Kleidungsstücke hinterlassen. Die Polizei hofft auf Hinweise.
Am
Dreikönigstag gegen 15 Uhr hat der Islandpony-Wallach noch gesund und
munter in seinem Stall gegenüber der Kleintierzuchtanlage im Weissacher
Meisental gestanden. Gestern Morgen um 7 Uhr bemerkten die Besitzer
dann, dass das Tier schwer verletzt wurde - gequält offenbar von dem
gleichen Unbekannten, der im Meisental schon am 16. November ein
Islandpony geschändet hatte. Nach Auskunft des Tierarztes trug der
Ponywallach erhebliche innere Verletzungen davon. Ob das Tier die
Verletzungen überstehen wird, ist noch ungewiss.
Geschrieben am Juli 22nd,
2008 in Allgemein, Hunde von Elke Müller
Wieder einmal kommt mir ein aktueller Fall
auf den Tisch, der sich um Herrn H. aus Wetzlar handelt. Dieser Mann hat sich
selbst als Zoophilist geoutet
und sucht offensichtlich bei Züchtern und in Tierheimen nach der Hunderasse Kuvasz. Die Behörden haben von ihm aufgrund einer
einstweiligen Verfügung gerade einen Maremma-Kuvasz-Rüden
eingezogen, der von ihm sexuell missbraucht worden ist. Der physisch und psychisch
verletzte Hund wird als extrem verstört beschrieben und zeigt aggressive
Reaktionen bei Männern.
In Deutschland gibt es immer noch kein
Verbot der Sodomie (Geschlechts- verkehr mit Tieren). Insofern ist oben
genannter Fall nicht mal eine strafbare Handlung. Rechtlich geahndet werden
kann Sodomie nur, wenn das Tier offensichtliche Verletzungen oder durch einen
verhaltensbiologisch ausgebildeten Gutachter Verhaltensauffälligkeiten bis hin
zu Verhaltensstörungen aufweist.
Zoophilisten - Menschen, die Tiere zu sexuellen Handlungen
missbrauchen - vergehen sich nicht nur an Hunden. Es gibt eine Menge Nachweise
von Tiermissbrauch mit Hunden, Schafen, Pferden und anderen Tierarten.
Verheerend ist, dass bis 1969 sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren unter
Strafe gestellt war. Nach der Strafrechtsreform hat man “Unzucht mit Tieren”
aus dem Sexualstrafrecht herausgenommen.
Ein Interview des Vereines Menschen für
Tierrechte mit Dr. Dorit U. Feddersen-Petersen, der bekanntesten Ethologin
Europas, aus dem Jahre 2004 besagt, dass es hier nur ein Ziel gibt, nämlich das
gesetzliche Verbot. Eine Forderung, die ich nur engagiert unterstützen kann.
Menschen für Tierrechte klären über das verschwiegene Tierleid auf ihrer
Webseite ausführlich auf.
am 13.04.2006 von strafblog
Der laut BILD ekligste Prozess des
Jahres wird fortgesetzt.
Ziegenüberfall weiter unklar
Polizei sucht
nochmals Zeugen
WALDKIRCH. Wie bereits berichtet, wurde in der Nacht
vom 21. auf den 22. Oktober 2006 in einer Kleintieranlage des Waldkircher
Ortsteils Buchholz eine ältere Ziege offensichtlich sexuell missbraucht. Das
Tier wurde bei dem Vorfall schwer verletzt. Die bisherigen Ermittlungen der
Kriminalpolizei erbrachten bislang noch keine konkreten Täterhinweise. Wie der
Polizei mittlerweile bekanntwurde, gibt es in
Buchholz und Umgebung jedoch vehemente Gerüchte, wonach die Straftat von drei
Jugendlichen aus dem Bereich Elztal begangen worden
sei und bereits geklärt wäre. Trotz intensiverErmittlungen
sei es bisher nicht gelungen, die Urheber dieser Gerüchte zu identifizieren
beziehungsweise Näheres zu den drei möglichen Tatverdächtigen aus dem Elztal zu erfahren.
Die Polizei wendet sich deshalb nochmals an die
Bevölkerung und bittet die Personen, welche zur Aufklärung der obigen Straftat
sachdienliche Hinweise geben können, sich unter 07641/ 582-0 bei der
Kriminalpolizei Emmendingen zu melden.
Mit freundlicher Genehmigung der Badischen Zeitung.
„Es ist mitten unter uns“
In
Waldkirch-Buchholz wird eine Ziege vergewaltigt
–
Polizei schweigt und sucht
Von
Markus Von Zimmermann-Dürkop
Im Waldkircher Ortsteil Buchholz ist in der Nacht
auf den 22. Oktober eine Ziege sexuell missbraucht worden. Das Tier wurde bei
der Schändung durch einen oder mehrere Täter schwer verletzt. Die
Kriminalpolizei Emmendingen hat den Vorfall erst jetzt bekannt gegeben.
Ortsvorsteherin Fränzi Kleeb
fürchtet, dass Buchholz durch die Tat in ein schlechtes Licht gerückt werden
könnte. Die Polizei ist weiter auf Täter-Suche.
„Sie lag auf dem Boden und hat permanent, über Tage
hinweg, am ganzen Körper gezittert“, berichtet Barbara Wingrich
über ihre Ziege, die vor rund einem Monat in einer Kleintieranlage vergewaltigt
worden ist. Noch heute, vier Wochen später, habe sich ihr Verhalten nur
annähernd normalisiert. Nur langsam befreie sich das 24 Jahre alte Tier aus dem
Zustand, den Psychologen als Zentralisierung bezeichnen. Seit der Schändung
reagiere es panisch auf Fremde. „Unübersehbar ist, dass sie dabei auf Männer
heftiger reagiert“, so Barbara Wingrich. Doch nicht
nur ist das Tier zu Schaden gekommen. Ein Tierarzt stellte fest, dass alle
Sehnen am Hinterbein abgerissen waren. Die Ziege musste nur deshalb nicht
eingeschläfert werden, weil ihre Knochen unverletzt blieben.
Was
in der Nacht in der Kleintieranlage geschah, lässt sich nicht nur aufgrund der
Verletzungen erahnen. Das Tier sei mit menschlichem Sperma verschmiert gewesen,
außerdem seien im Stall auch ein benutztes Kondom und die dazugehörige Verpackung
gefunden worden, berichtet Barbara Wingrich.
Material, das von der Kriminalpolizei eingesammelt wurde und
erkennungsdienstlich untersucht wird.
„Zu
den Ergebnissen der Untersuchung kann ich aktuell noch nichts sagen“, sagt
Thomas Rieger, der Sprecher der Polizeidirektion Emmendingen. Dass die Polizei
rund einen Monat mit der Veröffentlichung des Vorfalls wartete, erklärt Rieger
mit „kriminaltaktischen Erwägungen“. In Riegers Augen handelt es sich um einen
Einzelfall. „Fakt ist, dass ich so etwas in meiner 13-jährigen Tätigkeit als
Polizeipressesprecher noch nie hatte“, sagt er.
Reine
Spekulation seien Vermutungen in bestimmte Richtungen: Es könne sich sowohl um
die Tat eines entsprechend veranlagten Menschen handeln als auch um eine Tat
nach Verlust der Selbstkontrolle, beispielsweise im Suff. „Wir haben großes
Interesse daran, die Tat aufzuklären“, betont Thomas Rieger.
Aus
juristischer Sicht liegt ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. Der oder
die Täter müssen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer
Geldstrafe rechnen. Dieses Strafmaß sieht der Paragraph 17 für denjenigen vor,
„der ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus
Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich
wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt“. Weil es sich im
vorliegenden Fall um ein fremdes Tier handelt, kommen Verstöße wegen
Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung hinzu.
Die
Strafbarkeit von sexuellen Handlungen mit Tieren wurde 1969 durch die große
Strafrechtsreform aufgehoben. Lediglich strafbar ist weiterhin die
Verbreitung pornografischer Schriften, die Sex zwischen Menschen und Tieren zum
Gegenstand haben, sowie alles, was diesem Ziel dient, beispielsweise das zigfache
Vervielfältigen. Der reine Besitz hingegen ist erlaubt.
„Es
ist mitten unter uns, nicht mehr nur im Fernsehen“, zeigt sich Marco Wingrich genau wie seine Frau schockiert von dem Geschehen.
Auch Ortsvorsteherin Fränzi Kleeb
„dreht es den Magen um“, wenn sie an den Vorfall in dem idyllisch gelegenen
Kleintiergehege denkt. Sie befürchtet, dass die Ortschaft insgesamt durch diese
Tat in ein schlechtes Licht gerückt werden könnte.
Es ist so abartig, dass Tierpfleger Volkmar R. (51) am liebsten gar nicht
drüber reden will. Doch er muss. Er ist angeklagt, seinen Rottweiler Sheila
missbraucht zu haben. Gestern Urteil: 2400 Euro Geldstrafe.
Nicht wegen Sodomie, die in Deutschland nicht strafrechtlich verfolgt
wird. Sondern weil der Tierpfleger die widerlichen Szenen auf ein Handy
aufnehmen ließ und dann das perverse Video an andere weitergeschickt hatte. Die
Herstellung von Tierpornos und deren Weitergabe ist strafbar. (vom 2.05.2008)
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Tierquäler verletzte in Vorarlberg Stute im Genitalbereich |
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Elf Jahre altes Tier musste genäht
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07.09.2008 / APA |
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Bregenz - Ein unbekannter Tierquäler hat
in Bregenz am vergangenen Mittwoch oder Donnerstag eine Stute im
Genitalbereich verletzt. Nach Angaben der Sicherheits-direktion
misshandelte der Unbekannte das elf Jahre alte Tier in einem frei
zugänglichen Pferdestall des Reitvereins Kloster Mehrerau
mit einem spitzen Gegenstand. Das Pferd musste vom Tierarzt genäht werden. |