Für Geldspenden aus Deutschland stellen wir eine von deutschen Finanzämtern anerkannte Spendenbescheinigung aus.
Urteil des Europäischen Gerichtshofs:
Spenden ins Ausland sind steuerlich absetzbar
Spenden ins Ausland dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) steuerlich nicht benachteiligt werden. Falls im Inland eine Spende an eine gemeinnützige Einrichtung von der Steuer absetzbar sei, müsse das auch für das Ausland gelten. Das teilte der Gerichtshof in Luxemburg mit. Nach dem Urteil verstößt das Vorgehen der deutschen Finanzbehörden, nur Spenden an deutsche gemeinnützige Einrichtungen steuerlich zu begünstigen, gegen europäisches Recht. Eine Ungleichbehandlung könnte sich negativ auf die Bereitschaft auswirken, an eine Einrichtung im Ausland zu spenden.
"Eine solche Regelung stellt daher eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs dar, die grundsätzlich verboten ist", urteilten die EU-Richter. Eine Berufung ist nicht möglich.
Urteil vom 27.1.2009, AZ Rs. C-318/07