Halasi Állatotthon
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Halasi Állatsegítö Alapítvány
Felsöszállás 120, H-6400 Kiskunhalas

Tel.: +36/20 333 9094, +36/20 314 5475

Eng.sz.   Pk. 60.017/2009/4

Adósz.    19552385 – 1 – 03

Erste Bank Hungary Nyrt., Kiskunhalas
sz. 11600006-00000000-3541 2203
Swift: GIBAHUHB
Iban: HU27 1160 0006 0000 0000 3541 2203

Auszug aus unserer Satzung

 

(1) Die Halasi Állatsegitő Alapítvány übt eine gemeinnützige Tätigkeit nach dem Gesetz Nr. CLVI. über die gemeinnützigen Organisationen aus dem Jahre 1997 aus.

 

(2) Zweck der Halasi Állatsegitő Alapítvány ist die Führung eines Tierheimes, die Verringerung der Population herrenloser Tiere und die Änderung der Sichtweise bezüglich der Tierhaltung.

 

(3) Die Tätigkeit der Halasi Állatsegitő Alapítvány entspricht nach Kapitel IV. der Satzung der Tätigkeit (Tierschutz), die unter Punkt 8.) § 26. c) des Gesetzes Ksztv. aufgeführt ist.

 

(4) Die gemeinnützige Dienstleistung ist offen, jeder kann sie in Anspruch nehmen.

 

Verfahren für die Anerkennung und Weiterführung einer gemeinnützige Organisation in Ungarn

 

 

(1) Antrag beim zuständigen Komitatsgericht

Das Komitatsgericht entscheidet auf Grund der vorgelegten Satzung.

 

(2) Im Falle der positiven Entscheidung veranlasst das Komitatsgericht die Eintragung in das Register über gemeinnützige Organisationen. Dieses teilt der Organisation die Eintragungsnummer (Eng.sz.) mit. Damit gilt die Organisation als „genehmigte und eingetragene gemeinnützige Organisation“.

 

(3) Im nächsten Schritt ist die gemeinnützige Organisation verpflichtet, dem zuständigen Finanzamt Mitteilung zu machen und erhält nach Überprüfung sodann eine Steuernummer (Adósz.).

 

(4) Die gemeinnützige Organisation ist darüber hinaus verpflichtet, jährlich beim Finanzamt eine Steuererklärung einzureichen. Diese kann nur von einem offiziellen, staatlich zugelassenen Buchführungsbüro erstellt werden.

 

(5) Das Finanzamt entscheidet jährlich neu, ob auf Grund der eingereichten Steuererklärung die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit weiterhin vorliegen.

 

(6) Die gemeinnützige Organisation ist verpflichtet, jährlich einen Bericht über die Gemeinnützigkeit zu erstellen. Dieser Bericht muss enthalten:

 

§    den Bericht über die Buchführung;

§    die Verwendung der Budgetfördermittel;

§    den Nachweis der Vermögensverwendung;

§    den Nachweis über Zuwendungen laut Ziel;

§    die Höhe der Förderungen des zentralen Haushaltsorgans, des getrennten staatlichen finanziellen Fonds, der örtlichen Gemeinde, der Gesellschaft der Gemeinden und der Organe dieser erhaltenen Förderungen;

§    das Maß bzw. die Höhe der Zuwendungen an die leitenden Repräsentanten der gemeinnützigen Organisation;

§    einen inhaltlichen Bericht über die gemeinnützige Tätigkeit.

 

(7) Der jährliche Bericht über die Gemeinnützigkeit muss veröffentlicht werden, z.B. in der Tageszeitung, auf der Homepage der Organisation etc.

(8) Der jährliche Bericht über die Gemeinnützigkeit muss beim Komitatsgericht eingereicht werden.

 

Gründung

 

Im Jahr 2009 wurde die Halasi Állatsegítõ Alapítvány (Kiskunhalaser Tierhilfestiftung) gegründet und unter der Nr. Pk.60.017/2009/4 gerichtlich als gemeinnützig anerkannt. Die Stiftung übernahm noch im gleichen Jahr, gemeinsam mit dem Bund gegen Missbrauch der Tiere (bmt) Kassel, die Verantwortung für das seit 2003 bestehende Kiskunhalaser Tierheim. Der bis dahin offizielle Betreiber, der Kiskunhalaser Tierschutzverein, konnte auf Grund von Misswirtschaft früherer Verantwortlicher das Tierheim endgültig nicht weiter halten.

 

Finanzierung

 

Die gesamte Finanzierung erfolgt durch den bmt Kassel und die Halasi Állatsegítõ Alapítvány gemeinsam.

 

Spenden

 

Für Spenden stellen wir selbstverständlich eine Spendenbescheinigung aus. Unsere Spendenbescheinigungen für Spender aus Deutschland werden von deutschen Finanzämtern anerkannt.

 

Kuratorium 

 

Das Kuratorium der Stiftung besteht aus fünf Personen, die alle über viele Jahre im Tierheim bzw. Tierschutz tätig waren und sind:

Zoltán Ákossy

Vorsitz im Kuratorium und ehrenamtliche Tierheimleitung

 Ines Stefan

Stellv. Vorsitz im Kuratorium und ehrenamtliche Tierheimleitung,
Pflegestelle

 Jutta Schönwälder

Mitglied im Kuratorium, Pflegestelle und Öffentlichkeitsarbeit

Tandari Ferencné

Mitglied im Kuratorium, Pflegestelle und Organisation unserer Flohmärkte

Bíro Brigitta

Mitglied im Kuratorium und Mithilfe im Tierheim

 

Weitere Ehrenamtliche

 

Die Arbeit im Tierheim wird von Mitgliedern des Kiskunhalaser Tierschutzvereins (unter neuer Leitung!) sowie etlichen Privatpersonen unterstützt.