• Home
  • Gästebuch
  • Kontakt
  • Traffic-Klau
  • Das bin ich
  • Meine Familie
  • Goldene Hochzeit
  • Meine Karla
  • Warum Mami
  • Andere HP´s
  • Gegen Gewalt an Kindern
  • Sandskulpturen
  • Regenbogenwiese
  • Bedeutung meines Namens
  • Impressum
  • Gedichte
  • Sonnenuntergang
  • Moritz
  • Mein Patenkind
  • Monchichi Sammlung
  • Online Freunde
  • Schutzengel
  • Sprüche falscher Freunde
  • in Gedanken
  • Goldene Hochzeit
  • Meine Werke
  • Bollywood
  • Impressum
  • Kollagenose Info
  • Mami warum Weinst Du
  • Ohne Worte
  • Wachkoma
  • Kalender2012





  • Hier möchte ich Euch einen kleinen Beitag vorstellen über einen kleinen 6 jährigen Jungen von einem Kumpel der nach Ertrinken nun ins Wachkoma gefallen ist.


    Sechsjähriger vor Ertrinken aus Baggersee gerettet
    Freitag, 09. Juli 2010, 19:34 Uhr

     Ein sechsjähriger Junge ist vor dem Ertrinken im Biesdorfer Baggersee in Marzahn-Hellersdorf gerettet worden. Er schwebte aber nach dem Unfall am Donnerstag noch in Lebensgefahr und wurde ins Krankenhaus gebracht, teilte die Polizei am Freitag mit. Gegen 15.15 Uhr hatten mehrere Badegäste den Jungen auf dem Grund des Sees entdeckt, ihn herausgeholt und Rettungskräfte alarmiert. Sie versuchten den leblosen Jungen wiederzubeleben, bis ein Notarzt kam und übernahm. Der Arzt ließ den Sechsjährigen auch ins Krankenhaus bringen. Gegen die 22-jährige Begleiterin des Jungen wird wegen des Verdachts der Verletzung der Fürsorgepflicht ermittelt.




      





                   

                 

    Maximilian ist aus Wachkoma erwacht


          

    Was ist Wachkoma?

    Wachkoma (Apallisches Syndrom)


    Beim Wachkoma oder apallischen Syndrom kann die betroffene Person nicht essen, nicht trinken und kaum bis gar nicht kommunizieren. Dennoch schlafen sie und manche reagieren auch auf Reize. Doch viele erwachen niemals ganz aus ihrem Dämmerschlaf. Die Augen geöffnet, die Mimik erstarrt in einer Mischung aus Erstaunen und Desinteresse, nicht fähig, sich zu bewegen oder irgendwie Kontakt zur Außenwelt aufzunehmen: Patienten im Wachkoma sind weniger als der Schatten ihrer selbst.


    Das Apallische Syndrom ist ein Krankheitsbild in der Neurologie, das durch schwerste Schädigung des Gehirns hervorgerufen wird. Dabei kommt es zu einem funktionellen Ausfall der gesamten Großhirnfunktion oder größerer Teile, während Funktionen von Zwischenhirn, Hirnstamm und Rückenmark erhalten bleiben. Dadurch wirken die Betroffenen wach, haben aber aller Wahrscheinlichkeit nach kein Bewusstsein und nur sehr begrenzte Möglichkeiten der Kommunikation (z. B. durch Konzepte wie die Basale Stimulation) mit ihrer Umwelt. In Deutschland wird von wenigstens 10.000 Betroffenen ausgegangen.


    Definition


    Durch die Multi-Society-Task-Force on PVS wurden 1994 diagnostische Kriterien für das Wachkoma definiert:


    * vollständiger Verlust von Bewusstsein über sich selbst oder die Umwelt und die Fähigkeit zu kommunizieren,

    * Verlust der Fähigkeit zu willkürlichen oder sinnvollen Verhaltensänderungen infolge externer Stimulation,
    * Verlust von Sprachverständnis und der Sprachproduktion (Aphasie),
    * Harnblasen- bzw. Darminkontinenz,
    * Schlaf-/Wachrhythmus gestört,
    * weitgehend erhaltene Hirnstamm-, spinale, hypothalamische und autonome Reflexe

    Entwicklung des Begriffes


    Der deutsche Psychiater Ernst Kretschmer beschrieb 1940 einen Patienten im Apallischen Syndrom (Wachkoma) folgendermaßen: „Der Patient liegt wach da mit offenen Augen. Der Blick starrt gerade oder gleitet ohne Fixationspunkt verständnislos hin und her. Auch der Versuch, die Aufmerksamkeit hinzulenken, gelingt nicht oder höchstens spurweise, reflektorische Flucht- und Abwehrbewegungen können fehlen …“ Dem ist auch heute nicht viel hinzuzufügen. Ansprechen, Anfassen, Vorhalten von Gegenständen erweckt keinen erkennbaren Widerhall. Jennet und Plum führten 1972 den heute international akzeptierten Begriff des persistent vegetative state ein. Durch die Multi-Society-Task-Force on PVS wurde 1994 die Unterscheidung zwischen „persistent vegetative state“ (andauernder vegetativer Zustand) für einen zumindest teilweise rückbildungsfähigen Zustand und „permanent vegetative state“ (ständiger vegetativer Zustand) für einen dauerhaften Schaden eingeführt.


    Der Begriff „vegetative state“ bezieht sich darauf, dass das autonome (vegetative) Nervensystem die basalen Lebensfunktionen wie Atmung, Kreislauf, Verdauung etc. aufrechterhält.


    Ursachen


    in apallisches Syndrom ist immer Folge einer schweren Schädigung des Gehirns. Diese wird am häufigsten durch ein Schädel-Hirn-Trauma oder Sauerstoffmangel (Hypoxie) als Folge eines Kreislaufstillstandes hervorgerufen. Weiterhin können Schlaganfall, Meningitis/Enzephalitis, Hirntumore oder neurodegenerative Erkrankungen (z. B. Parkinson-Syndrome) zu einem apallischen Syndrom führen. Auch massive anhaltende Unterzuckerung, z. B. nach einem Suizidversuch mit Insulin, kann das Syndrom verursachen.


    Letztlich kommt es zu einer überwiegenden Schädigung des Großhirns, wobei hier neben dem Untergang der Hirnrinde auch z. B. eine beidseitige Schädigung des Thalamus oder der Formatio reticularis zu einem apallischen Syndrom führen können. Zumeist liegen jedoch Mischformen mit Schädigung mehrerer wichtiger Hirnregionen vor.


    Symptome


    Das apallische Syndrom ist meist Folge einer akuten schweren Erkrankung (Ausnahme: neurodegenerative Erkrankungen). Die Patienten werden daher überwiegend zunächst auf einer Intensivstation behandelt. In dieser Zeit sind sie oft komatös, müssen künstlich beatmet und ernährt werden. Nach Sauerstoffmangel treten oft starke Muskelzuckungen (Myoklonien) auf.


    Danach kommt es zu einer Stabilisierung der körperlichen Funktionen. In dieser Übergangszeit von einigen Wochen bestehen oft massiv erhöhter Blutdruck, Schwitzen, Herzrasen usw. als Zeichen einer Störung des vegetativen Nervensystems. Die entsprechenden Symptome werden zumeist mit entsprechenden Medikamenten behandelt. Demgegenüber wird meist die Unabhängigkeit von der künstlichen Beatmung als Zeichen einer Stabilisierung der Hirnstammfunktionen betrachtet. Danach kann der Patient die Intensivstation verlassen. Auch die Wachheit etabliert sich meist in diesem Zeitraum.


    Schließlich kann es entweder zu einer mehr oder weniger guten Erholung der Hirnfunktionen kommen oder sich das Bild eines permanent vegetative state entwickeln. Dabei sind die Betroffenen tagsüber oft wach, öffnen die Augen ohne etwas anzusehen, haben teilweise bestimmte Bewegungsmuster (z. B. schablonenhafte Bewegungen von Gesicht oder Mund). Folgende Erscheinungen gelten als typisch:


    * Schlaf-/Wachrhythmus erhalten

    * keine bewusste Wahrnehmung
    * keine Kommunikation
    * in Rückenmark, Hirnstamm oder durch das Vegetativum gesteuerte Reflexe
    * Automatismen
    * schwimmende oder hin und her gehende Augenbewegungen

    * Tetraspastik
     

    Behandlung

    Diagnose

    Die Feststellung eines apallischen Syndroms erfolgen in erster Linie klinisch, also durch persönliche Untersuchung und Beobachtung des Betroffenen. Voraussetzung ist eine ausreichende Erfahrung der untersuchenden Person in der Beurteilung schwerer neurologischer Defektsyndrome. Der Beobachtungszeitraum erstreckt sich über Wochen bis Monate.


    Unterstützend ist eine apparative Diagnostik sinnvoll. Dazu gehören Kernspintomographie (MRT), Elektroenzephalogramm (EEG) und Evozierte Potentiale (Somatische (SEP), eventuell auch akustische (AEP) und ereigniskorrelierte Potentiale). Diese ermöglichen teilweise schon in der Frühphase eine Abschätzung der Prognose (s. u.). Keine dieser Untersuchungen ist allein geeignet, die Diagnose zu stellen.


    Wichtig sind in erster Linie die Abgrenzung gegen äußerlich ähnliche Krankheitsbilder wie Koma, Locked-in-Syndrom oder behandelbare andere neurologische oder psychiatrische Erkrankungen. Bei entsprechender Erfahrung fällt lediglich die Abgrenzung gegen einen sogenannten „minimally conscious state“ schwer, da hier ein fließender Übergang besteht. Es handelt sich ebenfalls um eine schwere Hirnschädigung, bei der jedoch einfache bewusste Reaktionen (z. B. Erkennen von Angehörigen) funktionieren.


    Therapie


    Die Behandlung orientiert sich an den Phasen der Neurologischen Frührehabilitation. Dabei steht zunächst die Akutbehandlung (Phase A) im Mittelpunkt. In dieser Zeit werden zumeist ein Luftröhrenschnitt (Tracheotomie), eine Ernährungssonde durch die Bauchwand (PEG) und oft auch eine Urinableitung durch die Bauchwand (SPDK) angelegt, um die Lebensfunktionen zu sichern und eine optimale pflegerische Versorgung zu ermöglichen (einschließlich Ernährung). Bereits während dieser Zeit sollten allerdings rehabilitativ orientierte Angebote durch vor allem Physiotherapie und Logopädie gemacht werden. Dadurch lassen sich Kontrakturen oder Lungenentzündungen vermeiden sowie die Schluckfunktion verbessern. Die Funktion des Schluckens ist nach Beendigung der maschinellen Beatmung entscheidend dafür, ob die Trachealkanüle entfernt werden kann.


    Nach Abschluss der Akutbehandlung schließt sich die Frührehabilitation der Phase B an. Das Therapieangebot wird dabei um Ergotherapie und Neuropsychologie erweitert. Zusätzlich kann Musiktherapie eingesetzt werden. Ziel ist die Verbesserung motorischer, geistiger und psychischer Funktionen. Die Behandlung muss im Team unter ärztlicher Leitung erfolgen, dies wird auch von den Kostenträgern gefordert und nachgeprüft. Weitgehend durchgesetzt hat sich das Konzept der Basalen Stimulation, welches in einem integrierten pädagogischen und pflegerischen Konzept eine dem Schädigungsmuster angepasste Wahrnehmung der Umwelt und Unterstützung einfacher Körperfunktionen (z. B. Bewegungen) vermitteln soll.


    In dieser Phase, die zwischen einem Monat und einem Jahr dauert, entscheidet sich die Prognose des Betroffenen. Kommt es zu einer merklichen Verbesserung physischer und psychischer Leistungen, so können weitere Phasen der Rehabilitation angeschlossen werden (Phasen C/D/E). Bleibt er jedoch bewusstlos, muss zur Phase F (dauerhafte „Aktivierende Behandlungspflege“) übergegangen werden.


    Therapieabbruch


    Grundsätzlich hat jeder Mensch das Recht, eine solche Therapie ganz oder teilweise abzulehnen und in einem solchen Fall sterben zu wollen. Da der Betroffene aber seinen Willen nicht vertreten kann (genau genommen zu keiner Willensäußerung fähig ist), ist die Festlegung des Willens in einer entsprechenden Verfügung (Patientenverfügung) sinnvoll. In einer solchen Patientenverfügung darf auch eine bestmögliche Therapie festgelegt werden. Ansonsten muss für den Betroffenen eine rechtliche Betreuung (früher Vormundschaft) eingerichtet werden. Die Aufgabe des Betreuers besteht darin, den mutmaßlichen Willen des Betroffenen zu eruieren z. B. in Gesprächen mit nahen Angehörigen und Freunden oder bisher behandelnden Therapeuten, um ihn danach den aktuell behandelnden Ärzten vorzutragen. Bei Übereinstimmung von mutmaßlichem Willen des Betreuten mit dem Arzturteil, kann dem mutmaßlichen Willen nach Behandlung oder Abbruch der Behandlung entsprochen werden. Bei Nicht-Übereinstimmung muss zur Entscheidungsfindung das Vormundschaftsgericht angerufen werden (gemäß Entscheidung des BGH-Zivilsenates vom 17. März 2003).


    Prognose


    Insgesamt liegt die Chance auf Erholung aus dem apallischen Syndrom weit unter 50 %. Die Statistiken sind problematisch, weil oft die Diagnosen am Anfang nicht ausreichend sicher fundiert waren. Als günstiger gilt die Prognose bei:


    * jungen Menschen

    * traumatischer Hirnschädigung (im Gegensatz zu Hypoxie oder Ischämie)
    * kurzer Dauer des Koma am Anfang (<24 Stunden)

    Demgegenüber gibt es mehrere Befunde, die für höchstwahrscheinlich fehlende Besserung sprechen:


    * fehlende Hirnstammreflexe nach mehr als 24 Stunden

    * fehlende Pupillenreaktion ab dem dritten Tag
    * Ausfall der Somatisch evozierten Potentiale (SEP) des Nervus medianus nach mehr als 24 Stunden
    * schwerste EEG-Veränderungen (areaktiv, burst suppression, isoelektrisch)
    * massives Hirnödem im CT
    * beidseitige Hirnstammläsion im MRT (belegt für Schädel-Hirn-Traumata)

    Im Einzelfall sollte zunächst behandelt werden (s. o.). Eine Besserung ist bei nichttraumatischer Hirnschädigung nach drei Monaten, bei traumatischer Hirnschädigung nach zwölf Monaten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen. Auch bei Besserung des Zustandes bleibt die Mehrzahl der Betroffenen ein Leben lang auf fremde Hilfe angewiesen.


    Soziales


    Bis zu 70 % der Wachkomapatienten werden zu Hause in der Familie gepflegt. Dies scheint umso mehr wünschenswert, da die Grenze zum minimally consciousness state nicht mit letzter Sicherheit zu ziehen ist und emotionale Reaktionen am ehesten zu erwarten wären. Mit entsprechender professioneller Unterstützung (ambulante Pflegedienste) ist dies oft für die Familien physisch und psychisch zu bewältigen.


    Schulpflicht


    Bei Kindern im apallischen Syndrom bleibt die Schulpflicht bestehen. Aufgrund der Schwere der Hirnschädigung ist jedoch ein Regelschulunterricht in den meisten Fällen ausgeschlossen. Wichtig ist in diesem Fall der Anreiz des Ortswechsels und die veränderte Atmosphäre, auch wenn man sich nicht sicher sein kann, was die Person empfindet oder wahrnimmt.


    Kommunikation


    Obgleich das Wachkoma eigentlich durch das Fehlen von Bewusstsein und Äußerungsmöglichkeiten gekennzeichnet ist, mehren sich in den letzten Jahren die Befunde von Forschern, die über kommunikative Zugänge zu diesen Patienten berichten (vgl. z. B. Zieger 2001). Kommunikation setzt Wahrnehmung und Orientierung voraus, die wiederum essentielle Bestandteile des Bewusstseins sind. In der nonverbalen Kommunikation mit Menschen in der Langzeitphase des Wachkomas (> 18 Monate) konnte die Existenz solcher Bewusstseinsmerkmale aufgezeigt werden (vgl. Herkenrath 2006). Untersuchungen einer britischen Forschergruppe konnten jüngst sogar Belege dafür beibringen, dass bei manchen Wachkoma-Patienten ein Bewusstsein für sich selbst und ihre Umgebung besteht (Owen et al. 2006). Niels Birbaumer (2005) konnte mit seiner Arbeitsgruppe in den vergangenen Jahren Hinweise darauf finden, dass die Lebensqualität von Menschen im Wachkoma vermutlich weitaus höher ist, als man „von außen“ vermutet.



    Pflege zu Hause

    Jeder Tag aufs Neue

    Eine Familie, die ihr Kind im Wachkoma zu Hause betreut, ist organisatorisch und emotional bis an ihre Grenzen gefordert. Ihr Alltag hat kaum noch Ähnlichkeit mit dem, den sie vor dem einschneidenden Unfall gelebt haben.

    Die Betreuung des Kindes im Wachkoma bedeutet, rund um die Uhr zur Verfügung zu stehen. Die ständigen Zyklen aus Waschen, Wickeln, Ernähren, Umlagern sowie körperlichen und emotionalen Zuwendungen lassen nur kurze Zeiträume für den eigenen Schlaf, für sich selbst oder für den Rest der Familie übrig. Hinzu kommen Termine bei Ärzten, Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie und die Antragstellungen bei Ämtern und Krankenkassen. Viele Familien können sich zusätzliche personelle Entlastung nicht leisten.

    Auch die materielle Situation ändert sich. Oft ist das Familienbudget schon dadurch stark eingeschränkt, dass ein Elternteil die Berufstätigkeit aufgeben muss. Hinzu kommen Ausgaben für die Hilfsmittel und Therapien, die von den sozialen Trägern nicht übernommen werden.

    Mit den Antragstellungen zur Organisation der häuslichen Pflege ist ein immenser Aufwand verbunden. Zum einen muss jeder Antrag auf ein Hilfsmittel, jede Änderung der Pflegestufe, jede Ersatzpflege ausführlich dokumentiert und begründet werden, zum anderen richten sich die Anträge selbst auch an verschiedene Träger: die Krankenkasse, die Pflegeversicherung, das Jugendamt, das Sozialamt. Immer wieder müssen die Familien wechselnden Ansprechpartnern gegenüber den Krankheitsverlauf ihres Kindes schildern, im Antrag den Bedarf erläutern und oft genug negative Bescheide verkraften. Dass gerade dieser Umstand konfliktreich für alle Seiten ist, lässt sich nachvollziehen. Stehen doch den Eltern, die die optimale Betreuung ihres Kindes sichern wollen, oft Mitarbeiter von sozialen Trägern gegenüber, von denen ein strenger Sparkurs gefordert wird. Betroffene Familien schildern, dass sie sich im Kontakt mit den Sozialträgern als störende Bittsteller empfinden — wenn sie die gesetzmäßigen Ansprüche zur Unterstützung ihres Kindes geltend machen wollen.

    Dabei ist auch den Sozialämtern und Krankenkassen bewusst, dass die Pflegequalität einer familiären Betreuung durch professionelle Dienste allein nicht erreicht werden kann. Dennoch werden die Eltern, die sich für die häusliche Pflege entscheiden, finanziell benachteiligt. Denn geben sie ihr Kind in eine Einrichtung, wird die Finanzierung durch das Sozialsystem abgedeckt.

    Neben der Bewältigung des Alltags sind viele Familien auch emotional schwer belastet. Zum einen können infolge der andauernden Stresssituation Konflikte mit dem Partner auftreten. Oft leiden auch Geschwisterkinder darunter, dass das kranke Kind so viel Aufmerksamkeit der Eltern bindet. Dies kann sich zum Beispiel in Schulproblemen oder Auffälligkeiten im Verhalten mit anderen Kindern äußern. Zum anderen muss die plötzliche Behinderung des Kindes verkraftet werden. Es ist unvorstellbar schwierig, mit einer andauernden Traurigkeit zu leben. Immer wieder taucht die Frage auf, wie man es schafft, den nächsten Tag zu bewältigen.











    Verantwortlich für den Inhalt ist der Autor der Homepage. Kontakt

    Kostenlose Homepage von rePage.de


    - w -    Flirten und Bilder bewerten - Lovemission.de