10.03.09 Menschen für Tierrechte
interviewen EU-Industrie-Kommissar Seit Jahrzehnten
ringen Tierversuchsgegner um ein ausnahmsloses Verbot der Tierversuche
für Kosmetika, seit Ende der achtziger Jahre auch auf EU-Ebene. Mehrfach
wurde dort der Zeitpunkt eines Verbotes verschoben, und zwar jeweils
gleich um mehrere Jahre. Doch jetzt endlich rückt es in greifbare Nähe.
Unser Bundesverband Menschen für Tierrechte thematisiert daher diesen
Bereich in der aktuellen Ausgabe des Magazins „tierrechte“ und
interviewte EU-Kommissar Günter Verheugen. Lesen Sie unsere soeben
verschickte Pressemitteilung und das heute veröffentlichte exklusive Interview. ————————————————————————————- Pressemitteilung des
Bundesverbandes vom 11.03.2009
Tierversuche für
Kosmetik ab 11. März endlich EU-weit verboten Ab 11. März
sind Tierversuche zur Testung von Kosmetika einschließlich ihrer
Inhaltsstoffe EU-weit verboten – egal, ob es Ersatzverfahren ohne Tiere
gibt oder nicht. Zeitgleich gilt das Vermarktungsverbot für
Kosmetikprodukte, deren Bestandteile tierexperimentell geprüft wurden.
Anlässlich dieses Verbots stellt der Bundesverband Menschen für
Tierrechte ein aktuelles Interview mit Günter Verheugen, dem
Vizepräsidenten der Europäischen Kommission und EU-Kommissar für
Unternehmen und Industrie, vor. EU-Kommissar Günter Verheugen sieht in
der Verbotsregelung „die entscheidende Weichenstellung, einen heilsamen
Druck auf die Industrie auszuüben, alternative Testmethoden zu
entwickeln und mit neuen innovativen Produkten auf den Markt zu
kommen“. Tierversuche für kosmetische Endprodukte sind in der EU
seit 2004 verboten, während die Inhaltsstoffe weiter im Tierversuch
geprüft werden durften. Verbote dafür wurden immer wieder verschoben,
weil Ersatzmethoden nicht existierten. Damit ist ab 11. März 2009 für
die allermeisten Kosmetik-Tests Schluss. Für die restlichen Tests gilt
dies ab 11. März 2013. Das zusätzliche EU-weite Vermarktungsverbot
verhindert, dass die Hersteller Tierversuche in Drittstaaten verlagern,
um anschließend die so getesteten Produkte in der EU zu vertreiben. „Das Verbot wird die Anwendung von Ersatzverfahren beschleunigen.
Wissenschaft und Politik sind aber weiter gefordert, tierversuchsfreie
Verfahren zügig praxisreif zu entwickeln und weltweit behördlich
anzuerkennen“, so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes
Menschen für Tierrechte. Er erinnert auch daran, dass das Verbot nur für
Substanzen gilt, die ausschließlich für Kosmetika bestimmt sind – und
das sind nur etwa 10 Prozent. 90 Prozent der in Kosmetika eingesetzten
Substanzen werden auch in anderen Bereichen verwendet, z.B. in der
chemischen Industrie. Für diese sind Tierversuche weiterhin solange
erlaubt, bis Ersatzverfahren vorhanden sind und von der OECD anerkannt
wurden. Auch für die Chemikalien-Tests seien Ersatzverfahren
schnellstens zu entwickeln, so Simons. Hier lesen Sie das
vollständige Interview mit EU-Kommissar Günter Verheugen:
www.tierrechte.de |